Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0091 |
einzelford | Die Aussagen zum Hochwasserschutz sind sehr abstrakt und wenig aussagekräftig. Es ist unklar, ob ein Beitrag für einen ökologischen Hochwasserschutz gefolgert werden kann. Problematisch ist, dass aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht überall die WRRL umgesetzt werden kann. [...] Es wird kein Bezug auf die Umsetzung des Auenprogramms und Ziele der Auenentwicklung genommen. Die derzeitigen Arbeiten zur Umsetzung der Hochwasserschutzpläne werden nicht aus einer WRRL-Perspektive behandelt. |
bewertung | Anhörungsgegenstand ist der Bewirtschaftungsplan gemäß WRRL. Fragen des Hochwasserschutzes werden in der Flussgebietsgemeinschaft diskutiert, bilden sich jedoch aufgrund der inhaltlichen Anforderungen gemäß Anhang 7 an den Bewirtschaftungsplanes nicht umfänglich im Anhörungsdokument ab. Ein Zielkonflikt zwischen Hochwasserschutz und WRRL wird derzeit nicht gesehen, die entsprechenden Europäischen Richtlinien stehen gleichberechtigt nebeneinander und werden in der Flussgebietesgemeinschaft rechtskonform umgesetzt. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |