Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0096
einzelford "Es wird eine grundsätzliche Überarbeitung gefordert, um einen nachhaltigen Schutz der Gewässer im Elbe-Einzugsgebiet sicher zu stellen: Für das Flussgebiet muss deutlich mehr getan werden. So sollen laut Entwurf nur allenfalls 15% der gesamten Flussstrecken im Flussgebiet Elbe den geforderten guten ökologischen Zustand bis zum Jahr 2015 erreichen. Für den Rest der Flüsse wird die Sanierung verschoben. Eine ausführliche Begründung für jeden einzelnen Wasserkörper (Flussabschnitt) fehlt. Von den Ausnahmeregelungen der WRRL wurde rege Gebrauch gemacht. Ausnahmen sind im vorliegenden Entwurf leider die Regel statt die Ausnahme. Insgesamt werden die beabsichtigten Handlungs- und Qualitätsziele für die Elbe-Gewässer nicht den Ansprüchen eines ganzheitlichen Flussgebietsmanagement gerecht, so wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorsieht und wie es der Besorgnis erregende Zustand der Wasserökosysteme und Feuchtgebiete erfordert. "
bewertung Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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