Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0092
einzelford Gefordert wird ein deutlicheres Engagement des Bundes bzw. der Bundeswasserstraßenverwaltungen bei der weiteren Bewirtschaftungsplanung und der aktiven Umsetzung und soweit rechtlich möglich, Finanzierung der Maßnahmeprogramme.
bewertung Die Umsetzung der WRRL obliegt den Bundesländern. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen findet ein enger behördenübergreifender Abstimmungsprozess statt. Darüber hinaus gelten die rechtlichen Regelungen bei Durchführung der konkreten Maßnahmen. Mit Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen auch für deren wasserwirtschaftliche Unterhaltung verantwortlich. Diese umfasst nach § 28 WHG neu auch die Pflege und Entwicklung des Gewässers. Sie ist konkret an die Bewirtschaftungsziele nach WRRL auszurichten, darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden und muss den Anforderungen der Maßnahmenprogramme entsprechen. Damit erweitern sich die Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hinsichtlich der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen über die reine Verkehrsbeziehung hinaus, auch auf die aktive Erreichung ökologischer Zielstellung. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen.
begruendung Ergänzung eines neuen Textbausteins in Kap. 2.1.4 vor Tabelle 2-3: "Gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts ist die WSV im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz zukünftig dafür verantwortlich, an den von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen an Bundeswasserstraßen die ökologische Durchgängigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, soweit dies für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist. Seitens der WSV wird derzeit ein Priorisierungskonzept für die Durchführung gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen erstellt."
bewertetdurch FGG Elbe

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