Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0092
einzelford Die WRRL fordert hinsichtlich des Kostendeckungs- und Verursacherprinzips die Einbeziehung aller Formen der Wassernutzung, also auch von Schifffahrt, Wasserkraft und Landwirtschaft. Dabei spielen gerade die Schifffahrt und Landwirtschaft aber auch immer stärker die Wasserkraft eine entscheidende Rolle und müssen dementsprechend berücksichtigt werden.
bewertung Der Fokus der Darstellung zur Kostendeckung liegt auf den Bereichen der öffentlichen Wasserversorgung und der kommunalen Abwasserbeseitigung als Wasserdeintleistungen im Sinne von Artikel 9 i.V.m. Artikel 2, Nr. 38 u. 39 WRRL. Die Erfassung der Beiträge der Wirtschafts-Hauptsektoren (Gewerbe, Landwirtschaft und priv. Haushalte) an der Kostendeckung ist noch weiter zu entwickeln. Allerdings werden weitere Wassernutzung (z.B. Eigenförderung, Beregnung, Direkteinleitungen) in Deutschland primär durch verbindliche Standards (Erlaubnisrechte, Qualitätsparameter) geregelt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass diese Wassernutzungen nicht zu unakzeptablen Umweltbelastungen oder Nutzungskonflikten führen. Eine weitergehende Berücksichtigung von Belastungen bei der Kostendeckung wird durch den Aspekt der Umwelt- und Ressourcenkosten Rechnung getragen.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

Zurück