Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0092
einzelford Der Klimawandel muss Berücksichtigung in der Bewirtschaftungsplanung finden, da ansonsten schwerwiegende Folgen für Wassermengenaspekte und Gewässergüte zu erwarten sind. Daher muss das Thema Klimawandel und ökologisch notwendige Mindestwassertiefen im Bewirtschaftungsplan behandelt werden und Konsequenzen im Maßnahmenprogramm vorgesehen werden.
bewertung Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten sind noch keine Klimaprognosen für das Elbegebiet verfügbar und ein schrittweises Vorgehen ist angebracht. Bei der Abschätzung der zukünftigen Entwicklung handelt es sich um Projektionen. Diese werden bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Mit dem Klima-Check von Maßnahmen wurde die Grundlage geschaffen, um den Klimawandel - trotz Unsicherheiten - vorsorgend zu berücksichtigen. Es wurden z.B. Maßnahmen identifiziert, die besonders günstig auf die Widerstandsfähigkeit des Wasserhaushalts gegen Extremereignisse wirken. Diese sollen in den nächsten Bewirtschaftungszeiträumen in betroffenen Regionen verstärkt zur Anwendung kommen. Dem Hinweis folgend wurde eine Ergänzung im Text vorgenommen.
begruendung Ergänzung von Erläuterungen zur Berücksichtigung des Klimawandels in Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
bewertetdurch FGG Elbe

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