Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0068 |
einzelford | Dem hohen Anspruch der WRRL wird der vorgelegte Entwurf des Bewirtschaftungsplans (samt Maßnahmenprogramm) der FGG Elbe nicht gerecht: Die von der WRRL vorgegebenen Umweltziele werden sowohl im Grundwasser als auch in den Oberflächengewässern nicht annähernd erreicht. Besonders eklatant werden die Umweltziele in den Fließgewässern verfehlt: Gemäß Bewirtschaftungsplan sollen bis 2015 gerade einmal 14% der Fließgewässer-Oberflächenwasserkörper den guten Zustand/ Potenzial erreicht haben. Der Stellungnehmer behält sich rechtliche Schritte vor (EU-Beschwerde), wenn der Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung für die meisten Gewässer auf den nächsten Bewirtschaftungszeitraum verschiebt. |
bewertung | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |