Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0068
einzelford Auch die „Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer“ werden im Bewirtschaftungsplan ohne jegliche Strategie abgehandelt. In den Bewirtschaftungsplan sollten mindestens wesentliche Schwerpunkte der erwähnten Maßnahmen und Strategien aufgenommen werden (z.B. auch wesentliche Inhalte vorhandener Strategiepapiere der betroffenen Bundesländer). Noch stärker als der Sanierungsbergbau wird im Bewirtschaftungsplan der aktive Braunkohlebergbau vernachlässigt. Im Bewirtschaftungsplan für die FGE Elbe, sind die sich aus der WRRL ergebenden konkreten Anforderungen an die weitere Braunkohlenutzung zu benennen, und die entsprechenden Konzepte zur Erfüllung dieser Anforderungen aufzustellen.
bewertung Es wurde ein Papier zur Begründung der weniger strengen Umweltziele für die vom Braunkohle-Bergbau betroffenen Grundwasserkörper in erarbeitet, in dem auch die möglichen Maßnahmen diskutiert werden. Das Dokument ist verfügbar unter www.fgg-elbe.de. Auch der Bewirtschaftungsplan wurde angepasst. Im Bewirtschaftungsplan wird auf das Hintergrundpapier verwiesen. Die Behandlung direkt im Bewirtschaftungsplan wäre zu umfänglich.
begruendung Ergänzung eines Hinweises auf das Hintergrundpapier zu "Ausnahmen" von Bewirtschaftungszielen, -fristen und -anforderungen in Übereinstimmung mit der EG Wasserrahmenrichtlinie für die im gebiet der FGGn Elbe und Oder vom Braunkohlebergbau beeinflussten Grundwasserkörper im Bewirtschaftungsplan (Kapitel 5)
bewertetdurch FGG Elbe

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