Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0068 |
einzelford | Das Konzept zur Verbesserung der überregionalen Durchgängigkeit bedarf einer deutlichen Ausweitung und Ergänzung bzw. teilweise auch Korrektur. Es wird vor allem eine qualtitative Betrachtung der ökologischen Durchgängigkeit der Querbauwerke als notwendig betrachtet. Da eine 100%ige Durchgängigkeit durch eine künstliche Wanderhilfe nie erreicht werden kann, sollten (nicht mehr benötigte) Querbauwerke auf der Grundlage der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) zurückgebaut werden. Es wird angeregt, ein Kataster der nicht mehr benötigten Querbauwerke in den Fließgewässern zu erstellen. Konkrete Vorschläge zur Ergänzung der Durchgängigkeitsstrategie wie z.B. das Erreichen der vollständigen Durchgängigkeit der in der Bode bis 2015, werden genannt. Wünschenswert wäre - über die Querbauwerke hinaus - eine Inventarisierung sämtlicher überflüssiger wasserbaulicher Anlagen, wie z.B. Stauanlagen, Entwässerungsgräben, Verrohrungen, Deiche, Schöpfwerke usw., deren ursprüngliche Zweckbestimmung nicht mehr gegeben ist. Weiterhin sollte ein Konzept erstellt werden, wie mit solchen Anlagen verfahren wird. |
bewertung | Die Anregung, überflüssige wasserbauliche Anlagen - inbesondere Querbauwerke - zurückzubauen, ist hilfreich. Ein gemeinsames Kataster ist im Zuge der Bewirtschaftungsplanung bis 2015 jedoch nicht vorgesehen. Um ein entsprechendes Kataster aufzubauen, bedarf es einer genauen Abstimmung über dessen Struktur und aufzunehmenden Inhalte. Möglicherweise könnte dies ein Beitrag für den 2. Bewirtschaftungsplan sein. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |