Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0068 |
einzelford | Im Bewirtschaftungsplan wird eine verursacherbezogene Strategie- und Maßnahmeentwicklung vermisst. Eine solche Strategie der vorrangigen Symptombekämpfung läuft dann auf häufig sehr kostspielige „end-of-pipe“-Lösungen hinaus. Beispiele für solche „end-of-pipe“-Lösungen sind u.a. Sohlerosion der Elbe oder EU-Agrarförderung. Zugleich werden Alternativvorschläge aufgezeigt. Zum Erreichen der WRRL-Ziele muss die Anpassung der Gewässernutzungen (und gewässerrelevanten Flächennutzungen) im Zentrum der Betrachtung stehen. Konkrete Vorschläge zu den Anpassungen der Nutzungen in den Bereichen Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Schifffahrt und Wasserkraftnutzung werden dargelegt. |
bewertung | Gemäß den Anforderungen der WRRL gilt das Verursacherprinzip. Demnach werden Wassernutzer im Allgemeinen über Gebühren und Abgaben zur Finanzierung der Maßnahmen herangezogen. Leistungen der Gesellschaft sind dann erforderlich, wenn dem Nutzer die Belastung nicht angelastet werden kann und gesamtgesellschaftliche Vorteile durch die Verbesserung entstehen (z.B. bei Gewässerrenaturierungen). |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |