Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0083 |
einzelford | Die Wirtschaftliche Analyse ist eine bedeutende Schwachstelle des Bewirtschaftungsplans. Sie ist weder ausreichend für die Begründung von Ausnahmen, der Einstufung von Wasserkörpern als erheblich verändert noch für die Beurteilung der wirtschaftlichen Relevanz der Wassernutzungen. Die Kostendeckung der Wasserdienstleistungen muss durch alle Nutzer gegeben sein, dazu zählt auch der Bergbau. |
bewertung | Ausnahmen nach Artikel 4 WRRL werden für einzelne Wasserkörper begründet. Dies gilt auch für die Einstufung von Wasserkörpern als erheblich verändert (HMWB). Die wesentlichen Wassernutzungen wurden im Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe in der gebotenenen Knappheit auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung beschrieben. Über die allgemeingültigen Gebühren sowie die zu entrichtenden Wasserabgaben trägt auch der Bergbau zur Kostendeckung bei. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |