Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0083
einzelford Kap. 2.1: Wasserkraftanlagen stellen ein großes und spezifisches Belastungspotenzial dar. Da aktuell im Gebiet der FGG Elbe trotz negativer Wirkungen und Verschlechterungsverbot, neue Anlagen errichtet werden, sollte eine gesonderte Auflistung und Darstellung der Problematik erfolgen. Hierbei ist der ökologische und schadensbezogenen Summationseffekt der Wasserkraftanlagen zu beachten, was durch die Einzelfallbetrachtung bei Genehmigungsverfahren unterbleibt. Als rechtlich fragwürdig wird erachtet, dass das Bundesgesetz Erneuerbare Energien die Vorgaben der Europäischen Union unterlaufen darf.
bewertung Der Hinweis ist prinzipiell richtig. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung in Kapitel 2.1.3 des Bewirtschaftungsplans vorgenommen.
begruendung In Kapitel 2.1.3 wurde nach dem 2. Absatz, vor dem letzten Absatz folgende Ergänzung aufgenommen: "Insbesondere auf die wandernde Fischfauna, aber auch auf die Wirbellose Fauna, können Wasserkraftanlagen in Fließgewässern vielfältige negative Auswirkungen ausüben. Trotz funktionstüchtiger Fischwechselanlagen treten bei mehreren hintereinander liegenden Querbauwerken bestandsreduzierende Summationswirkungen auf, die bei Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollten."
bewertetdurch FGG Elbe

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