Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Kap. 4.2 Zustand Grundwasser: Neubewertung des mengenmäßigen Zustands in Tab. 2-4 u. 4-10 erforderl.: Die v.a. in Feuchtgebieten weit verbreiteten Anzeichen für einen „schlechten mengenmäßigen Zustand“ spiegeln sich nicht in der Zustandseinstufung des Grundwassers wider[..]. Der Zustand der Grundwasserkörper wurde in seiner zeitlichen Entwicklung bewertet. Diese Methodik ist nicht WRRL-konform. Auch die aktuell schlechte Grundwassersituation ist als schlechter mengenmäßiger Zustand zu werten, nicht nur die weitere Verschlechterung; Auswertung des Sondermessnetzes notwendig [..]. Durch anthropogene Veränderungen des Grundwasserspiegels hervorgerufene Schädigungen an Oberflächengewässern u. an grundwasserabhängigen Landökosysteme sind direkt in die Zustandsbewertung einzubeziehen und führen laut WRRL zur Einstufung in den schlechten mengenmäßigen Zustand [..]. Grundwasserabsenkung durch Landentwässerung und Sohlerosion der Elbe nicht berücksichtigt. [..] Vorschlag zur Bewertung des Grundwasserzustands in wasserabhängigen FFH-Gebieten anhand von Standarddatenbögen [..]
bewertung Die Vorgehensweise der Zustandsbewertung ist in Kapitel 4.2.1 erläutert und entspricht den Vorgaben der WRRL, die in den Länder-Verordnungen nach LAWA-Musterverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL umgesetzt sind (i.d.R. in Anhang 9 der Verordnungen). Insofern kann die allgemeine Kritik nicht nachvollzogen werden. Sollte es Anhaltspunkte für eine konkrete fehlerhafte Bewertung im Einzelnen geben, so sollten diese an das betroffene Bundesland geleitet werden. Zur Zustandsbewertung ist der Grundwasserstand und seine zeitliche Entwicklung zu betrachten als Anzeiger für eine Übernutzung von Dargeboten. Vergleichszustand ist das Jahr 2000 (Inkrafttreten der WRRL). Es sind nicht alle, sondern nur signifikante Schädigungen von Landökosystemen zu betrachten. Nach EU-Wetland-Guidance-Dokument sind die Schutzregelungen für grundwasserabhängige Landökosysteme nicht auf deren Schutz vor Entwässerung gerichtet.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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