Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0093 |
einzelford | Kap. 5.1 Strategien: Die Aufgabe „Überregionale Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ zu entwickeln, wird nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Wesentlichen Anteil an dieser Zielverfehlung hat der Mangel an zielführenden Handlungsstrategien. Ein strategisches Vorgehen – soweit es in Ansätzen vorhanden ist – wird nicht konsequent bis zur Ableitung der notwendigen Maßnahmenkonzepte fortgeführt, sondern auf halbem Wege verlassen: Der Bewirtschaftungsplan entwickelt seine Maßnahmen nicht aus den Zielen, die erreicht werden sollen, sondern die Handlungsziele aus den Maßnahmen, die als „realistisch und zielführend“ angesehen werden (vgl. Verfahrensschema Abb. 5-2 im BP, S. 72). Eine Strategieentwicklung, die wirklich auf das Erreichen der Umweltziele ausgerichtet ist, müsste umgekehrt vorgehen; also die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen aus den konkretisierten Zielen (= den Reduktionserfordernissen der Belastungen) entwickeln. [...] |
bewertung | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |