Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Kap. 5.1 Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen: Die Ergebnisse der 2. Anhörungsphase zu den „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ sind leider im Bewirtschaftungsplan und in seinen Zielstrategien nicht erkennbar. Die „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ selbst werden im Bewirtschaftungsplan (S. 72) nur kurz aufgelistet. Zur Strategieentwicklung wäre hier eine gründliche Vertiefung der „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ – inklusive einer vertieften inhaltlichen Auswertung der Ergebnisse der Anhörung – erforderlich. Dem Anspruch eines Strategiepapiers wird aus unserer Sicht methodisch und inhaltlich nicht entsprochen. [...]
bewertung Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Der Bewirtschaftungsplan befasst sich vertiefend mit den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, indem für diese überrregionale Strategien und Handlungsziele aufgestellt wurden. Zu den Strategien sind auf der Homepage der FGG Elbe entsprechende Hintergrunddokumente eingestellt. Bei den zuständigen Behörden der Länder liegen weitere Informationen vor. Die Ergebnisse der 2. Anhörungsphase werden in Kapitel 9 des Bewirtschaftungsplans beschrieben.
begruendung Ergänzung des Bezugs auf die endgültige Fassung des Dokuments zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in Kapitel 9 des Bewirtschaftungsplans
bewertetdurch FGG Elbe

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