Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Kap. 6.3 Kostendeckung der Wasserdienstleistungen: „… wird die Anforderung der WRRL zur Kostendeckung der Wasserdienstleistungen in der FGG Elbe erfüllt.“ Aussage zumindest für Sachsen-Anhalt nicht nachvollziehbar, da kein Wasserentnahmeentgelt erhoben wird. (vgl. Tab. 6-7)
bewertung Der Bewirtschaftungsplan gibt die Situation im gesamten deutschen Elberaum wieder. In der Gesamtbetrachtung sind daher nicht nur die verschiedenen Wasserabgaben zu berücksichtigen, die in der Tat in einzelnen Ländern nicht erhoben werden, sondern ebenso die bundesweit erhobene Abwasserabgabe. Zudem erfolgen wichtige Internalisierungen nicht monetär durch Abgaben, sondern durch ordnungsrechtliche Auflagen und Genehmigungen, die bei den Wasserdienstleisern zu internalisierenden Maßnahmen führen. Insofern kann bei einer Gesamtbetrachtung von einer Internalisierung ausgegangen werden.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

Zurück