Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Kap. 7: Es ist uns bewusst, dass die Vergabebedingungen für die EU-Agrarsubventionen nicht in das Ermessen der FGG Elbe fallen. Dennoch halten wir es für erforderlich, dass im Bewirtschaftungsplan auch solche Maßnahmen benannt werden, die zwar über die eigenen Handlungsspielräume der FGG Elbe hinausgehen, aber für das Erreichen der Umweltziele notwendig sind (hier Verknüpfung von EU-Subventionen auch an die Einhaltung von EU-Richtlinien)
bewertung Im Kapitel 7 der Bewirtschaftungsplans werden die Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 dargelegt. Die Frage, welche Maßnahmen aus welchen Förderinstrumenten finanziert werden, ist kein Gegenstand des Bewirtschaftungsplans und richtet sich nach den in den EU-Strukturfonds in der Förderperiode bis 2013 gesetzten Rahmenbedingungen. Die Förderinstrumente werden in unterschiedlicme Maße von den Ländern in Anspruch genommen.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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