Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Kap. 7.9: Aufzählung von nach 2015 relevanten Maßnahmearten ist unzureichend. Die eklatante Zielverfehlung bis 2015 erfordert Strategie, wie nach 2015 die erforderliche Trendwende erreicht werden soll. Da die bisher vorh. Handlungsspielräume der FGG Elbe nicht ausreichen, um eine Entwicklung zum guten Zustand/Potenzial der Gewässer einzuleiten, sind dabei vor allem die notw. polit. und ökonom. Rahmenbed. zu benennen, die für die notwendige Trendumkehr gesetzt werden müssen (insbes. Rahmenbedingungen für WRRL-konforme Anpassungen der Gewässernutzungen und der Landbewirtschaftung, übergreifendes Konzept zur Flächenverfügbarkeit in den Gewässerentwicklungskorridoren, notwendige gesetzl. Vorgaben und Konkretisierungen für WRRL-konforme wasserrechtl. Genehmigungspraxis und Gewässerunterhaltung, Finanzbedarf für Maßnahmen zum Erreichen der WRRL-Ziele und ausreichende personelle Ausstattung der Wasserbehörden). Es ist nicht nachzuvollziehen, warum nicht mit sofortiger Wirkung die Umorientierung in Richtung einer naturnahen, so extensiv wie mögl. ausger. (oft kostensparenden) Gewässerunterhaltung beginnen kann.
bewertung Die Frage der kosteneffizientesten Maßnahmen nach 2015 bleibt einem nächsten Prüfschritt vorbehalten, in dem ermittelt wird, inwieweit die Zielerreichung durch die Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum erfolgt ist. Eine Erläuterung wird im Bewirtschaftungsplan ergänzt.
begruendung Ergänzung in Kap. 7.9, nach 1. Abs.: "Über die bislang für Nähr- und Schadstoffe und Durchgängigkeit in der FGG Elbe vereinbarten überregionalen Handlungsstrategien hinaus, müssen für die Bewirtschaftungszyklen nach 2015 auch für weitere wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen gemeinsame Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Elbe entwickelt werden."
bewertetdurch FGG Elbe

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