Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Kap. 7, S. 122 und S. 136 ff. zu grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen: In der Praxis spielt die Trennung von grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen dies durchaus eine Rolle: Grundlegende Maßnahmen werden von den Akteuren grundsätzlich als Pflichtaufgaben verstanden; ergänzende Maßnahmen werden als „freiwillig“ angesehen und stehen eher zur Disposition. [...] Durch die Zusammenfassung von grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen in Kap. 7.12 wird nicht nachvollziehbar, wie groß der Anteil der grundlegenden Maßnahmen ist, die ohnehin (ohne WRRL!) im Rahmen sonstiger Rechtsvorschriften umgesetzt werden müssen. Es wird der Eindruck einer Maßnahmenfülle zur Umsetzung der WRRL erzeugt, obwohl ein großer Teil der Maßnahmen primär gar nicht auf die WRRL zurückgeht! Das mit Blick auf den geringen Zielerfüllungsgrad vorhandene Defizit an ergänzenden Maßnahmen wird nicht thematisiert.
bewertung Der LAWA-Ausschuss Recht hat hierzu eine Bewertung vorgelegt. Der ursprüngliche Satz im Bewirtschaftungsplan "Eine scharfe Trennung zwischen den grundlegenden und den ergänzenden Maßnahmen ist in vielen Fällen nicht möglich und spielt für die praktische Umsetzung des Maßnahmenprogramms keine Rolle." wird durch die Bewertung des LAWA-Ausschusses Recht ersetzt.
begruendung "Änderung S. 122, 3. Abs. durch ""Es besteht Unsicherheit darüber, wo rechtlich genau die Trennungslinie zwischen beiden Maßnahmenarten liegt, und ob und welche Konsequenzen daraus abzuleiten sind. Ungeachtet dessen besteht Konsens darüber, dass die Unterscheidung in grundlegende und ergänzende Maßnahmen in der Praxis der Bewirtschaftungsplanung keine Rolle spielt, jedoch für die Berichterstattung der Bewirtschaftungspläne an die EUKommission."" "
bewertetdurch FGG Elbe

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