Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0059
einzelford Kap. 5: Liste der Umweltziele und Ausnahmen: Wir regen an, unter den Umweltzielen den Erhalt künstlicher, in historischer Zeit entstandener bzw. geschaffener Gewässer aufzuführen. Diese sind in der Regel integrale Bestandteile von Ensembles oder von einzelnen Bau- und Kunstdenkmälern. Bei diesen als erheblich verändert bzw. künstlich eingestuften Gewässern sollte auf hydromorphologische Maßnahmen verzichtet werden.
bewertung Der Begriff der Umweltziele leitet sich direkt aus Artikel 4 der WRRL ab. Bei der Festlegung der Umweltziele werden Nutzungsaspekte mit der von der WRRL vorgegebenen Möglichkeit zur Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper berücksichtigt. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen.
begruendung Anpassung in Kapitel 5, 2. Absatz, S. 69: Diesen Umstand berücksichtigt die WRRL, indem als integraler Bestandteil der Bewirtschaftungsplanung für jeden Wasserkörper das jeweilige Umweltziel festgelegt wird. [ERGÄNZUNG:] "Dabei wird die Nutzung der Gewässer berücksichtigt." ...
bewertetdurch FGG Elbe

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