Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0034
einzelford Unterhaltungsverbände sollten nicht verantwortlich für Gehölzpflanzungen sein, um spätere Unterhaltungsansprüche zu vermeiden. Gehölzpflanzungen nicht in Bereichen, in denen Drainungen vorhanden sind. Zu deren Lagebestimmung sind die betroffenen Landwirte einzubeziehen.
bewertung Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Es obliegt dem jeweiligen UHV, ob und für welche Maßnahmen er Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen aus dem Europäischen Fond für ländliche Entwicklung beantragen möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA.
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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