Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0061
einzelford "zu BR SAL 07: Gewässerschutzstreifen kommen wegen des Uferbewuchs und der Bewirtschaftung nur begrenzt in Betracht. Sofern diese vorgesehen sind, um Einträge durch Erosion und Abschwemmg. vorzubeugen, nicht in ebenen Gebieten (z.B. an der Wipper)."
bewertung Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Das freiwillige Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland (wie beispielsweise an der Wipper). Es steht dem Landwirt frei, wo er den Streifen hinlegt und welchen Zielkonflikt er damit lösen will . Im Rahmen des Förderprogramms werden entstehende Einkommensverluste ausgeglichen. Damit wird den Forderungen entsprochen.
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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