Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH11
einzelford Maßnahmen WRRL sind keine unverzichtbare staatliche Aufgabe. Finanzierung muss aus Steuermitteln, nicht aus Abgaben erfolgen.
bewertung Maßnahmen werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben geplant. Die Finanzierung ist eine allgemeinpolitische Frage, über die nicht im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung entschieden wird. Nach WRRL (Art. 9) wird die Zugrundelegung des Verursacherprinzips, die Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich der Umwelt- und Ressourcenkosten gefordert. Dies wird durch die Erhebung der Abgaben gewährleistet.
begruendung
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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