Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0082
einzelford "Wasserkraft - Beschränkung der (Keine Vorschläge) auf bestehende Anlagen - keine Anhebung von Stauhöhen bei best. Anlagen - Einhalt. Der Mindestwassermengen - Auflage zur Funktionskontrolle- - keine Wasserkraftanlagen in Fischgewässern"
bewertung "Eine pauschale Beschränkung der Nutzung alternativer Energiegewinnung durch Nutzung der Wasserkraft ist nicht möglich. Ob am jeweiligen Standort eine Wasserkraftnutzung möglich ist, wird im Einzelfall zu entscheiden sein. In den dafür vorgesehenen Verfahren wird auch über die Erhaltung eines erforderlichen Mindestabfluss und einzuhaltende Stauhöhen sowie die Anordnung von Funktionskontrollen bei Fischauf- und abstiegsanlagen zu entscheiden sein. Sofern im entsprechenden Gewässer ein Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet wird, werden im Vorfeld diese und andere Konfliktpotenziale ermittelt und beurteilt. "
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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