Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0122
einzelford Maßnahmen Belastungsgruppe Morphologie: dagegen, dass Unterhaltungsverband zuständig für alle Maßnahmen in Gewässern 2. Ordnung, Beendigung der Zuschüsse durch das Land unverständlich
bewertung Die Zuständigkeiten der Unterhaltungsverbände sind im Wassergesetz für Sachsen-Anhalt definiert. Aus dem Bewirtschaftungsplan oder dem Maßnahmenprogramm ergeben sich keine darüber hinausgehenden Zuständigkeiten. Allerdings sind in Sachsen-Anhalt Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur/ ökologischen Durchgängigkeit vorgesehen, die u.A. speziell von Unterhaltungsverbänden beantragt werden können. Die Frage der Bezuschussung der Unterhaltungsverbände durch das Land ist nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans oder des Maßnahmenprogramms.
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

Zurück