Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH16
einzelford Für die Bodenbearbeitung in Niederungsbereichen müssen verbindliche Regelungen erstellt werden. So ist in diesen Bereichen so weit wie möglich auf eine ackerbauliche Nutzung zugunsten einer (extensiven) Grünlandnutzung zu verzichten.
bewertung Es gibt bereits entsprechende verbindliche Regelungen in bestimmten Bereichen wie z. B. in Überschwemmungsgebieten, in denen ein Grünlandumbruchverbot besteht (keine Umwandlung in Ackerland zulässig). Auch in festgesetzten Wasserschutzschutzgebieten gibt es Reglementierungen bzw. Beschränkungen zum Grünlandumbruch wie auch zur Bodenbearbeitung, die auch in den Niederungsbereichen dieser Gebiete zur Anwendung kommen.
begruendung
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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