Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH16
einzelford Im o. g. Kapitel fehlt eine Aussage zur potenziellen Belastung der Küstengewässer durch Radionuklide aus den Atomkraftwerken entlang der Elbe.
bewertung Von den AKW's entlang der Elbe ist keine eindeutig, d.h. auf diese Anlagen zurück zu führende Nuklid-Belastung des Küstengewässers Elbe bzw. der Nordsee nachweisbar. Im Sondergutachten "Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee" des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU von Febr. 2004) ist die Aussage enthalten, dass anthropogene radioaktive Substanzen in der gesamten Nordsee zwar analytisch nachweisbar sind, z.B. Cäsium-137 als das relevanteste künstliche Nuklid. Die Quellen dafür liegen aber in dem sog. Fallout aus den Atomwaffentests der 50er und 60er Jahre und in den Ableitungen aus der atomaren Wiederaufbereitungsanlagen in La Hague (Frankreich, Kanal) und Sellafield (Brit. Westküste). Hinzu kommen Belastungen durch den "Tschernobyl-Unfall" und durch Verluste von Strahlenquellen aus Schiffen und Plattformen in der Nordsee. Im Übrigen gehören die Radionuklide nicht zu den Stoffen gemäß WRRL, Anhang VIII, bzw. zu den "Prioritären Stoffen" gem. WRRL Anhang X.
begruendung
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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