Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH16
einzelford Es wird bei der Einrichtung der Überwachungsprogramme für das Grundwasser in Schleswig-Holstein auf international abgestimmte Grundsätze verwiesen. Diese sollten dann hier aufgeführt werden.
bewertung Eine entsprechende Textergänzung wird vorgenommen.
begruendung Die Hinweise im Guidance Document No. 15 "Guidance on Groundwater Monitoring" (2007) wurden berücksichtigt. Auch für das Grundwasser basieren die Überwachungsprogramme konsequent auf den Vorgaben des Anhangs V der Wasserrahmenrichtlinie. Die für die Überwachung eingesetzten Grundwassermessstellen werden in der Regel sowohl für die Überwachung des chemischen als auch des mengenmäßigen Zustands benutzt. Die Anordnung von Messstellen und die Messnetzdichte sind abhängig vom Zweck des Messnetzes, von der Schutzwirkung der Deckschichten des zu untersuchenden Grundwasserleiters, regionalen Besonderheiten im hydrogeologischen Bau und der Nutzungsintensität, so dass die Messnetzdichte variieren kann. Außerdem wurden im Planungsraum Trave sämtliche Messstellen eines noch nicht abgeschlossenen Untersuchungsprogramms in das mengenmäßige Messnetz übernommen; nach Abschluss der Untersuchungen ist eine Reduzierung der Messnetzdichte geplant. Die Überwachung der für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwasserkörper geht nicht über die beschriebenen Untersuchungen hinaus; in diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Trinkwassergewinnungsanlagen entsprechend der EU-Trinkwasser-Richtlinie und der Trinkwasserverordnung des Bundes sowie des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und der Wassergesetze der Bundesländer überwacht werden.
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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