Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0070
einzelford Die pauschale Einordnung in "künstliche Seen" trägt den ökolog. Gegebenheiten der in erhebl. Umfang vorh. Und noch entstehenden Tagebaurestseen in keiner Weise Rechnung
bewertung "Die Ausweisung erfolgte methodenkonform. Alle Gewässer welche nicht als natürliche Seen eingestuft werden konnten sind demnach als ""künstlich"" eingestuft (bei Seen gibt es nur eine Unterteilung in ""natürlich"" und ""künstlich""). Trotzdem können auch die künstlichen Seen eine unterschiedliche ökologische Bedeutung haben. Hartgesteinsabbaue werden analog der Systematik der Braunkohletagebaurestlöcher behandelt. Diese Seen befinden sich noch im Abbaubetrieb und unterliegen dem Bergrecht. Erst nach Beendigung des Abbaus sollte die Endgröße festgestellt werden. Dann kann eine Ausweisung als eigenständiger OWK in Abhängigkeit von der Fläche erfolgen."
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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