Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH16
einzelford Die Ausweisung der Vorranggewässer erfolgt auf der Basis nachvollziehbarer Kriterien, unterschlägt dabei jedoch das biologische Kontinuum eines Baches oder Flusses. Ein Fließgewässer ist nicht in einzelnen Teilen für sich zu betrachten, da die wechselseitigen Abhängigkeiten zu groß sind. Aus diesem Grund ist die Ausweisung von Vorranggewässern auf der Basis von Wasserkörpern nicht Ziel führend. Sollten einzelne Wasserkörper eines Baches oder Flusses die aufgestellten Kriterien erfüllen, so sollte der gesamte Lauf als Vorranggewässer definiert werden.
bewertung Das "biologische Kontinuum" ist in dem Vorranggewässerkonzept über die Verbindungsgewässer berücksichtigt. Zudem sind Wasserkörper, die ein Potenzial oberhalb besitzen, als Vorranggewässer mit ausgewiesen, sofern die Ausweisung dies erlaubt. Nach oberhalb wurden Quellzuflüsse außerhalb des reduzierten Gewässernetzes berücksichtigt.
begruendung
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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