Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0002
einzelford Der Zustand und Ausbau der Wasserstraßen darf durch eine unzutreffende Ausweisung nicht gefährdet werden. Sie sind erheblich veränderte Gewässer und müssen dementspr. Klassifiziert werden und mit Maßnahmen belegt werden.
bewertung Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung für den betreffenden Wasserkörper rechtfertigen würden. Die Transportfunktion bzw. Nutzung "Schifffahrt" wurde bei der Ausweisung der Wasserstraßen sowie bei der Maßnamenplanung berücksichtigt. Die Ausweisung der Elbe als natürlicher Wasserkörper wurde in FGG Elbe abgestimmt. Die Erhaltung der Schiffbarkeit ist ein Kriterium gem. Art.4 WRRL.
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

Zurück