Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP_MP_ST0136 |
einzelford | Aufgrund des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung dürfen in trinkwasserversorgungsrelevanten Gebieten keine Ausnahmen von der Zielerreichung zugelassen werden. |
bewertung | Voranzustellen ist, dass in Bezug auf die Trinkwasserqualität in der gesamten FGE Elbe (national) keine Ausnahmeregelungen für Oberflächen- und Grundwasserkörper nach Artikel 4 der WRRL in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gilt festzustellen, dass für Oberflächen- und Grundwasserkörper, die zur Trinkwassernutzung heran gezogen werden, zunächst die Ziele des guten chemischen Zustands und des guten ökologischen (Oberflächengewässer) bzw. mengenmäßigen (Grundwasser) Zustands anzustreben sind. Wasserkörper mit Trinkwasserentnahmen müssen jedoch nicht nur diese Ziele des Artikels 4 gemäß den Anforderungen der WRRL erreichen. Überdies muss das gewonnene Wasser auch die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie erfüllen. Das Ziel, die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserrichtlinie zu erfüllen, steht für Wasserkörper mit Trinkwassernutzung somit neben den Anforderungen der WRRL. |
begruendung | |
bewertetdurch | Land Sachsen-Anhalt |