Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0096
einzelford Die WRRL-Ziele dürfen nicht so interpretiert werden, dass die Anforderungen des Gewässers als alleiniges Ziel gesehen werden. Es ist eine objektive Bewertung entsprechend Wirkung und Art notwendig.
bewertung Der Wasserrahmenrichtlinie liegt die Idee zugrunde, dass nur ein gesamtheitlicher Ansatz der u.a. ökologische, kulturelle und wirtschaftliche Interessen miteinander abwägt gesellschaftlich konsensfähig ist. Insofern wurde durch den Hinweis auf die Intention der WRRL richtig verwiesen. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte und der weiteren Planungen werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Grundstücksfragen, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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