Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0081
einzelford Änderung von NWB`s in HMBW`s: Nuthen (LK ABI); Thyra (LK MSH); Eine (SAL07OW07+08-00); Bode (SAL17OW02-00), Silberbach (SAL17OW19-00); Wurmbach (SAL17OW20-00); Selke (SAL20OW03-00); Rammelsbach (WESOW23-00); Stimmecke (WESOW24-00); Nautschke; Steinbach
bewertung "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe sowie in den Kapiteln 4.1.2 und Anhang A für OWK der FGG Weser dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürlicher Wasserkörper wurden bestätigt. Dies trifft nicht auf die Hagendorfer Nuthe und die Stimmecke zu. Hier ergab die Überprüfung eine Ausweisung als HMWB. Hinweis: Die Gewässer Nautschke und Steinbach gehören zu NWB SAL05OW13-00 (Wethau)."
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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