Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH18
einzelford Die endgültigen Maßnahmenpläne und Bewirtschaftungsprogramme sollen ab Ende 2009 bis 2015 umgesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung möglich. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass in vielen Bundesländern die praktische Umsetzung im Zeithorizont bis 2027 betrachtet wird. Die Richtlinienkonformität dieses Vorgehens muss stark bezweifelt werden, da eine Verlängerung der Umsetzungsphase nur in den durch die WRRL festgelegten Ausnahmefällen sanktionsfrei erlaubt wird.
bewertung Die Gründe für eine Fristverlängerung werden in SH wasserkörperbezogen dargelegt.
begruendung
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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