Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0214
einzelford Die Ausweisung der Oberflächenwasserkörper wird kritisiert. Durch sie entstehen den Unterhaltungsverbände erhebliche Mehraufwendungen und zusätzliche Kosten, welche sich bei der Realisierung der Unterhaltungsaufgaben negativ auswirken würden.
bewertung Durch die Ausweisung der Oberflächenwasserkörper an sich entstehen keine Mehraufwendungen für die Unterhaltungsverbände. Unabhängig von der Ausweisung der Gewässer als erheblich veränderte, künstliche oder natürliche Gewässer werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur in den prioritären Betrachtungsräumen durch die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und außerhalb prioritärer Betrachtungsräume durch Teilkonzepte begleitet. Dabei werden - wie auch bei kleineren Planungen - Folgewirkungen auf die Unterhaltung berücksichtigt und Kooperationsmodelle geprüft. Unabhängig davon, ob ein Gewässer als erheblich verändert, künstlich oder natürlich ausgewiesen ist, basiert das vorliegende Maßnahmenprogramm auf freiwilligen Maßnahmen. Freiwilligkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch die Ausreichung von Fördermitteln Anreize für die Umsetzung der Maßnahmen gesetzt werden.
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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