Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH16
einzelford Im Gebiet des Elbe-Lübeck-kanals werden der Delvenau wesentliche Wassermengen vorenthalten. Faktisch ist die Delvenau von ihrem Einzugsgebiet abgeschnitten und wird bei Witzeeze aus dem Kiessee 8 gespeist (Niebuhrschleuse). Die Wassermenge ist nach Einschätzung von lokalen Fachleuten nicht ausreichend um die FFH Erhaltungsziele in der Delvenau und das gute ökologische Potenzial nach WRRL zu erreichen oder zu sichern.
bewertung Durch den Bau des ELK wurde nachhaltig in das Gewässerregime eingriffen. Der untere Teil der Delvenau wurde vom oberen Teil (elk_06a) abgetrennt. Die Untere Delvenau entwässert über die Palmschleuse (Spitzenschöpfwerk) in die Elbe, die Obere Delvenau über ein Wehr in einen Randgraben des ELK. Die untere Delvenau ist kein berichtspflichtiges Gewässer, jedoch FFH-Gebiet (Vorkommen des Schlammpeitzgers). Da die untere Delvenau von ihrem ehemaligen Einzugsgebiet abgetrennt wurde, sind ihre Abmessungen zu groß für ihre heutige Wasserführung. Um das Vorkommen des Schlammpeitzgers zu unterstützen, erfolgt zur Erhöhung der Wasserführung eine Einspeisung von Wasser aus dem Kiessee 8. Ein Anschluss der oberen Delvenau (elk_06a) und damit auch der Riedebek (elk_06b) an die untere Delvenau wäre technisch sehr aufwändig und hätte zur Folge, dass an den beiden berichtsplichtigen WK eine Durchgängigkeit nicht wieder hergestellt werden könnte, da an der Mündung zur Elbe ein Schöpfwerk besteht. Im Übrigen könnte es Probleme im Bezug auf die Einspeisung von Wasser zur Aufrechterhaltung der Schifffahrt im ELK geben.
begruendung
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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