Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH17
einzelford Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken an Unterelbe/Tideelbe ist entgegen Aussage in 2.1.3 ein relevanter Belastungsfaktor. Neben dem Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke laufen dort jedoch bereits Planungen zur Errichtung mehrerer Kohlekraftwerke. Der 2009 neu festgelegte Wärmelastplan mit einer Maximums-Vorgabe von 28(+3) °C widerspricht den ökologischen Ansprüchen diverser sensibler Wanderfischarten und beinhaltet die Gefahr, dass sich das Sauerstoffloch im Raum Hamburg zu einer ernsthaften ökologischen Wanderbarriere entwickelt. Reduzierung der Maximums- Vorgabe auf 25(+2) °C im Sommer bzw. 10(+2) °C im Winter. Sehr kurzzeitige Minimum- Sauerstoffkonzentrationen von 3…5 mg/l im Sommer und von 4…6 mg/l im Winter sind gerade noch tolerabel. Summationseffekte verschiedener Nutzer müssen berücksichtigt werden.
bewertung Im Kapitel 2.1.4 wird auf den Bestand zweier Atomkraftwerke und die Planung von Kohlekraftwerken hingewiesen. Die Auswirkungen der Wasserentnahmen/ Wiedereinleitungen sind lokal und werden als für das Übergangsgewässer nicht signifikante Belastung bewertet. Die Einschätzung beruht u.a. auf den Ergebnissen und Aussagen im neuen Wärmelastplan 2008 der Tideelbe 2008 als Gemeinschaftswerk der Bundesländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Orientierungswerte für den Wärmelastplan Tideelbe werden als fachlicher Maßstab im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung angesehen. Die Festlegung der Werte erfolgte in Übereinstimmung mit den Festlegungen der europäischen Süßwasserschutzrichtlinie (2006/44/EG), den diesbezüglichen Empfehlungen der LAWA5,7 und sind abgeleitet aus fachlichen Anforderungen des Gewässerschutzes sowie unter Berücksichtigung der elbetypischen Standortverhältnisse. Die Orientierungswerte wurden von den Fischfachleuten der Bundesländer einvernehmlich bestätigt.
begruendung
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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