Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0039
einzelford "HGRD-BP: S. 27 Es erfolgte eine neue Einstufung der FWK in die entsprechenden Kategorien. In der Auswertung von 2004 erfolgte bekanntlich nur eine vorläufige Zuordnung. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kopplung des Ziels „gutes ökologisches Potential“ an die Kategorien künstlicher Wasserkörper (AWB) und erheblich veränderter Wasserkörper (HMWB), während für die natürlichen Wasserkörper (NWB) die höhere Zielstellung „guter ökologischer Zustand“ besteht. Für die Einstufung AWB sind die genannten Kriterien unstrittig. Für HMWB ist die Kriterienpalette erweitert worden. Dies ist u. E. eine sehr großzügige „zielorientierte“ Erweiterung. Folglich hat der Anteil dieses Typs nicht unerheblich zugenommen."
bewertung Die Neuzordnung ist erfolgt, um ein transparentes standardisiertes Verfahren anzuwenden, das frei ist von subjektiven Einschätzungen. Dadurch ist eine Gleichbehandlung aller Wasserkörper gewährleistet. Von einer "großzügigen zielorientierten Erweiterung" zu sprechen, ist nicht nachvollziehbar. Die restriktiven Nutzungen "Siedlungen und Verkehrswege" können nicht ohne Weiteres aus der Landschaft entfernt werden. Eine Zunahme der HMWB ist nicht zu verzeichnen, da sich der Anteil der HMWB bei den Fließgewässer-Wsserkörpern von 26 % (Bestandsaufnahme) auf ca. 20 % reduziert hat.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

Zurück