Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0039
einzelford "HGRD-BP: S. 40: Wasserkraftanlagen mit Ausleitungsstrecken In Sachsen sind zurzeit 488 Wasserkraftanlagen mit Ausleitungsstrecken registriert. Bei diesem hohen Anteil (Belastung) insbesondere sensibler FWK darf kein weiterer Ausbau der Wasserkraft an den sächsischen Flüssen erfolgen. Im Amtsblatt des Erzgebirgskreises vom 6. 5. 2009 werden zwei Anträge veröffentlicht, deren Zustimmung dem widersprechen würde. Auch wenn Fischtreppen und weitere Schutzmaßnahmen für das Gewässer und die Gewässerorganismen vorgesehen sind, sind negative Auswirkungen in jedem Fall zu erwarten."
bewertung Die Forderungen der WRRL gehen über die gesetzlichen Bestimmungen nicht hinaus. Jeder Antrag auf Errichtung einer WKA ist von der Genehmigungsbehörde u.a. auf Einhaltung der Gesetze zu prüfen. Zu den ausgelegten Planfeststellungsverfahren kann und sollte Stellung genommen werden. Die Einschätzung, daß die Errichtung weiterer WKA zu einer Verschärfung des Problems führen kann, wird geteilt. Die Festlegungen des Mindestwasserabflusses und der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen sind das absolute Minimum, über das von staatlicher Seite nicht hinausgegangen wird.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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