Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0039
einzelford "HGRD-BP: S. 86: 3.1.3 Hydromorphologischer Zustand Hier muss berücksichtigt werden, dass Grundwasser-(Trinkwasser-)Gewinnungsanlagen den Abfluss von insbesondere kleinen Fließgewässern stark verringern können. Im FWK Würschnitz I ist dies trotz der nicht mehr genutzten Trinkwassergewinnung noch ein Faktor, der zum zeitweiligen Trockenfallen führt. Berücksichtigt werden sollten auch verschiedene nicht explizit aufgeführte FWK mit ähnlicher Problematik, z.B. der Graupaer Bach oberhalb Dresden-Pillnitz, dessen geringe Wasserführung auf 12 nicht mehr genutzte Wassersammler zurückgeht. Die Mindestwasserführung bei Wasserkraftanlagen wird hier ebenfalls nicht angesprochen. Abflussdynamik: Hier fehlen Aussagen zu den ausgleichshemmenden Funktionen von Meliorationen in Feuchtgebieten."
bewertung Hydrologische Informationen zur Abflussdynamik der einzelnen Fließgewässer-Wasserkörper liegen nicht flächendeckend vor. Bei der Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung müssen solche lokalspezifischen Probleme berücksichtigt werden. Dafür kann die Vor-Ort-Kenntnis aller Beteiligten genutzt werden. Bzgl. der Meliorationen muss geprüft werden, in welchem Ausmaß Verbesserungen möglich sind ohne die Flächennutzung signifikant zu beeinträchtigen. Dort spielen unter anderem auch Eigentumsverhältnisse der an das Gewässer angrenzenden Flächen eine nicht unerhebliche Rolle.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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