Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0039
einzelford "HGRD-BP: S. 128: Erholungsgewässer (Badegewässer): Die Erstellung der in der Badegewässerrichtlinie geforderten Gewässerprofile ist in Sachsen noch offen. Das Ziel „ausreichende Qualität“ erfordert für die Badegewässer Talsperren Bautzen und Quizdorf hohe Anstrengungen. In den Maßnahmetabellen ist Fristverlängerung 2021/2027 für das gute ökologische Potential genannt. Das ökologische Potential bestimmt die hygienisch-mikrobiologischen Parameter, insbesondere auch die gesundheitsrelevante Cyanophyceen-Massenentwicklung."
bewertung Die Erstellung der Badegewässerprofile ist in § 6 der SächsBadegewVO geregelt. Die Errreichung des gutes ökologisches Potentials bis 2015 ist für die Talsperren Bautzen und Quitzdorf trotzt Maßnahmen nicht realistisch. In der EU-Badegewässerrichtlinie steht dieGefahrenabwehr der Badenden im Vordergrund. Wenn nicht akzeptable Cynobakterienkonzentrationen vorliegen, müssen Maßnahmen zur Vermeidung einer Exposition der Badenden gegenüber dieser Gefahr ergriffen werden (Artikel 8 EU-Badegewässerrichtlinie). Die ausreichende Badegewässerqualität nach EU-Badegewässerverordnung wird nur nach bakteriologischen Kriterien eingestuft und kann unabhängig vom guten ökologischen Potential nach EU-WRRL erreicht werden.
begruendung Aufnahme Gewässerprofile
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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