Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0018
einzelford Die insbesondere durch den Braunkohlenbergbau verursachte Belastungssituation in den Ober-flächenwasserkörpern (OWK) Pleiße 4, Weiße Elster 9 und 11 sowie Neue Luppe ist gravierend. Es lässt sich bereits jetzt sicher vorherzusagen, dass die Erreichung des guten Zustands bzw. gu-ten Potentials für diese Wasserkörper nicht bis 2015 und auch nicht bis 2021 möglich sein wird. Die Inanspruchnahme einer Fristverlängerung bis 2027 ist deshalb notwendig. Für die anderen OWK im Direktionsbezirk Leipzig ist eine vergleichbare Wertung, ob sich eine zweimalige Fristverlängerung erforderlich macht, auf Grund der vorhandenen Datenlage nicht möglich.
bewertung Für die betreffenden OWK Pleiße-4, Weiße Elster-9, Weiße Elster-11 und Neue Luppe ist in der MP-Tabelle 19 hierfür bereits "Fristverlängerung bis 2021/2027" eingetragen. Dies schließt also eine ggf. erforderliche Fristverlängerung bis 2027 bereits mit ein.
begruendung
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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