Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0018
einzelford "Für den Grundwasserkörper im Südraum Leipzigs sowie den durch Altlasten großflächig beeinflussten das Stadtgebiet Leipzigs abbildenden GWK sind die Voraussetzungen des § 25d Abs. 3 WHG für weniger strenge Ziele erfüllt. Für den Grundwasserkörper (GWK) SAL GW 059 (Weißelsterbecken mit aktivem und Sanie-rungsbergbau) betrifft dies sowohl den chemischen Zustand (Eisen, Sulfat) als auch den men-genmäßigen Zustand, weil die in den Braunkohleplänen definierten Laufzeiten der aktiven Tage-baue Vereinigtes Schleenhain und Profen Bergbaueinflüsse auf das Grundwasser über das Jahr 2040 hinaus vorsehen und die bergbaubedingten Grundwasserwiederanstiege prognostisch erst etwa im Jahr 2100 abgeschlossen sein werden. Im Zuge der Grundwasserwiederanstiege und dar-über hinaus werden in den Gebieten des aktiven Braunkohletagebaues und auch in den mit ihnen räumlich verzahnten Gebieten des Sanierungsbergbaues die Prozesse der Pyritoxidation und der zusätzlichen Versauerung des Grundwassers anhalten. „Weniger strenge Umweltziele“ für den chemischen Zustand auf Grund von Altlasten sind für den GWK SAL GW 059 wegen Kontaminationen des Grundwassers mit BTEX, MKW und sonstigen Kohlenwasserstoffen aus Altlasten der Industrieregion Böhlen-Lippendorf („Öko-logisches Großprojekt Böhlen“, ÖGP) (Sanierungsdauer ca. 50. Jahre) sowie für GWK SAL GW 052 auf Grund der Überlagerung zahlreicher relevanter Punktquellen (Altlasten) trotz der für SAL GW 052 vorgesehenen Altlasten-Sanierungsmaßnahmen an den relevanten Standorten hinsichtlich Chemie (Leitparameter des Operativen Messnetzes Punktquellen GW nach WRRL für SAL GW 052) notwendig."
bewertung Für den GWK SAL GW 059 wurden wegen Braunkohlenbergbau weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen. Für die durch Punktquellen belasteten GWK wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in Anspruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Bewirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden. Als Belastung auf den mengenmäßigen Zustand wirken Sanierungsbergbau und aktiver Bergbau gleichermaßen, aber mit jeweils umgekehrtem Vorzeichen. Wäh-rend der Sanierungsbergbau gegenwärtig in Größenordnungen Wasser aus der flie-ßenden Welle zur aktiven Flutung der Restlöcher entnimmt, gibt der Aktivberg-bau gehobenes Grundwasser in die Vorflut ab. In Westsachsen bzw. im Mitteldeutschen Braunkohlerevier ist dieses Verhältnis gegenwärtig weitgehend ausgeglichen, da die im aktiven Bergbau gehobenen Grundwassermengen zu großen Teilen für die Flutung der Tagebaurestseen verwendet werden können.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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