Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0018
einzelford "Bei Gewässern mit verwechselbarem Namen sollte Eindeutigkeit hergestellt werden, z.B: Der Elstermühlgraben (DESN_56672) sollte zur eindeutigen Verortung in allen Unterlagen mit „Els-termühlgraben (Leipzig)“ bezeichnet werden. Die Gewässer Strengbach-1 (DESN_549718-1), Strengebach (DESN_54964) und Strengbach (DESN_56782) führen schnell zu Verwechslungen. Es wird vorgeschlagen, den Strengbach-1 (DESN_549718-1) als „Gienickenbach“ zu bezeichnen."
bewertung "Es gibt in Sachsen nur einen OWK mit Namen Elstermühlgraben. Daher eindeutige Bezeichnung gegeben. Den OWK Strengbach-1 (DESN_549718-1) in „Gienickenbach“ umzubenennen, ist aus sächsischer Sicht sinnvoll. In den amtlichen Unterlagen des Landes Sachsen-Anhalt wird das Gewässer, das nach ST fließt, als Strengbach geführt und auch im DLM 1000 W wird diese Bezeichnung geführt. Daher zurzeit keine Umbenennung in „Gienickenbach“"
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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