Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | SN0018 |
einzelford | "HGRD-BP: 4.1.1; S. 101: Die Behandlung kommunalen Abwassers in öffentlichen Ab-wasserbehandlungsanlagen er-folgt nach den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Tech-nik. --> Ergänzung: Bei vier der maßgeblichen Punkt-quellen im Teilbearbeitungsgebiet Sächs. Weiße Elster / Pleiße werden bereits erhöhte Anforderungen an die Einleitung gereinigter kommu-naler Abwässer bzgl. Ammonium-Stickstoff und Phosphor eingehal-ten. Begründung: Die kommunalen Kläranlagen Leipzig-Rosental (=> Neue Luppe), Panitzsch , Taucha (=> Parthe) und Markkleeberg (=> Floßgraben) halten folgende, wasserrecht-lich beschiedene Anforderungen zum Teil seit mehreren Jahren stabil ein: Phosphor< 1mg/l, Ammonium-N < 3 mg/l (TW > 12°C) bzw. < 5 mg/l (TW < 12 °C) " |
bewertung | Eine gebiets- bzw. anlagenspezifische Untersetzung ist hier nicht erforderlich. Die Tatsache, dass erhöhte Anforderungen von best. Anlagen eingehalten werden, trifft mglw. auch auf weitere Anlagen in anderen Teilbearbeitungsgebieten zu. Die Ergänzung wird daher als nicht notwendig erachtet. |
begruendung | keine |
bewertetdurch | Freistaat Sachsen |