Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0018
einzelford "Für die GWK SAL GW 060, SAL GW 022, SAL GW 052, VM 1-2-1, VM 1-2-2, EL 2-1, EL 2-4 und SAL GW 058 ist die Bewertungsgrundla-ge hinsichtlich der Sulfat-Belastung darzustellen. Die LD Leipzig empfiehlt fachlich, zur Zustandsbewertung der GWK hinsichtlich Sulfat beim Vorliegen einer geogenen Hintergrundbelas-tung den Schwellenwert 500 mg/l aus der Trinkwasserverordnung (Mai 2001) anzusetzen. Für SAL GW 059 ist ein weniger strenges Umweltziel unter anderen in Form eines Sulfat-Schwellenwertes zu definieren (siehe Anlage 1 und 3) Der vom Hintergrunddokument HM für die GWK SAL GW 060, SAL GW 022, SAL GW 052, VM 1-2-1, VM 1-2-2, EL 2-1, EL 2-4 und SAL GW 058 ausgewie-sene schlechte Zustand hinsichtlich Sulfat-Belastung ist (wegen der nicht dargestell-ten Bewertungsgrundlage sprich Sulfat-Verteilungskarte) nicht nachvollziehbar. Es wird, um die Kenntnisse/ Unterlagen des Einwenders zu nutzen, eine fachliche Ab-stimmung mit dem Einwender empfohlen "
bewertung "Es wurde generell nach dem ""Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zu-standes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG"", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Für die Regionalisierung der Messwerte standen sowohl Daten der Landesmessnet-ze als auch Daten von LMBV und MIBRAG zur Verfügung. Die Daten-grundlagen sind im WINSTYX verankert. Die Regionalisierungsergebnisse liegen im LfULG zur Einsicht vor. Grundsätzlich wurde bei oben genannten Verfahren der Grenzwert von Sulfat auf 240 mg/l gesetzt. Ein Abweichen davon ist nur auf Grund geogener Belastungen erlaubt. Die geogene Hintergrundbelas-tung wurde sowohl nach dem Für Sachsen festgelegten Verfahren als auch nach dem Verfahren der geologischen Landesdienste ausgewiesen. Dabei wurden alle hier vor-liegenden Messwerte in die Betrachtung einbezogen. Dem Einwender liegt der F/E-Bericht des LfULG vor. Das nicht nachvollziehba-re Festlegen eines willkürlichen Grenz-wertes ist entsprechend den LAWA-Vorschriften nicht gestattet. "
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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