Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | SN0018 |
einzelford | "Es wird empfohlen, sowohl SAL GW 052 als auch SAL GW 059 als Kandidaten für „Weniger strenge Bewirtschaftungsziele“ nach Art. 4 (5) WRRL für die Zielerreichung Chemischer Zustand GW zu nen-nen. Begründung: Tab. 20 aus HM und Karte 5.4 aus B stel-len dar, dass für die GWK SAL GW 052 und SAL GW 059 bis spätestens 2027 (Ausschöpfen der möglichen Fristverlän-gerungen um 2mal 6 Jahre) mit Hilfe der geplanten Maßnahmen ein guter chemi-scher Zustand erreicht wird. Nach dem aktuellen Kenntnis- und Pla-nungsstand wird, dass bedingt durch lang anhaltende Prozesse der Kippenversaue-rung bzw. langsame Regenerierung des betroffe¬nen Grundwassers sowie die zeit- und technisch aufwändigen Altlast-Sanierungsarbeiten im ÖGP Böhlen der gute chemische Zustand des GWK SAL GW 059 auch über 2027 nicht mit den zur Verfügung stehenden Techniken bei ver-hältnismäßigem finanziellen Aufwand zu erreichen sein. Bei SAL GW 052 kann auf Grund der Überlagerung zahlreicher rele-van¬ter Punktquellen GW nicht ausge-schlossen werden, dass selbst bis 2027 der gute chemische Zustand nicht oder nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erreich-bar ist. " |
bewertung | "Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen (in diesem Fall GWK SAL GW 059) Für die durch Punktquellen belasteten GWK (in diesem Fall SAL GW 052 ) wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in An-spruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Be-wirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden" |
begruendung | keine |
bewertetdurch | Freistaat Sachsen |