Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0018
einzelford "HGRD-BP: 3.1.2; S. 86, 1. Absatz: Bis auf den Kiessee Naunhof … befinden sich alle betrachteten Standgewässerkörper im guten chemischen Zustand. --> Korrektur /Ergänzung: Die Ursache für die Einstufung des Kiessees Naunhof, der erhöhte Ge-halt an Cadmium, ist geogen be-dingt. HGRD-BP: 3.1.2; S. 86, 4. Absatz: Bei den wenigen FWK, die zur-zeit das chemische Umweltziel verfehlen, ist eine deutliche Verbesserung des chemischen Zustandes nicht zu erwarten. --> Ergänzung: Für den Kiessee Naunhof ist das Erreichen neutraler pH-Werte auf natürlichem Wege zu erwarten, das mit einem Rückgang der Cadmium-Belastung einhergehen wird. Erklärung: In den hier abgebauten Flusskiesen (Mul-deschotter!) ist aufgrund des Einzugsge-bietes geogen bedingt mit erhöhten Schwermetall- (Cd-, Pb) und As-Gehalten zu rechen. Durch den sauren pH-Wert im Kiessee Naunhof gehen diese in Lösung. Wie bereits am benachbarten Ammelshai-ner See zu beobachten war, wird auch der Kiessee Naunhof nach dem (bereits erfolg-ten) Abschluss des Kiesabbaus innerhalb weniger Jahrzehnte von allein neutrale Verhältnisse erreichen und damit auch der Cadmium-Gehalt zurückgehen. Die jetzige Einstufung als „nicht gut“ hat eine hohe Öffentlichkeitswirkung; da der im überre-gional bekannten NEG Naunhof-Brandiser Forst gelegene See intensiv für Erholungs-zwecke genutzt wird "
bewertung Bisher gibt es keine Rechtsgrundlage bei der Einstufung die Hintergrundwerte mit zu berücksichtigen. Mit der Umsetzung der Tochterrichtlinie kann dies erfolgen.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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