Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0018
einzelford "HGRD-BP: 4.1.5; S. 107, 2. Absatz: In Sachsen wurden keinem OWK signifikante Belastungen des Typs „Andere anthropogene Auswirkungen“ zugeordnet. Zwar sind einige Wasserkörper von solchen Auswirkungen be-troffen (z.B. Fischteichbewirt-schaftung … oder intensive Freizeitnutzung …), jedoch werden diese in den meisten Fällen nicht signifikant beein-trächtigt. --> Nachfrage + ggf. Ergänzung / Kor-rektur: Gibt es für Sachsen eine repräsenta-tive Erfassung der Neobiota an den OWK? Ergänzung: Bezüglich der konkreten Auswir-kungen auf den einzelnen Oberflä-chenwasserkörper besteht teilweise noch Untersuchungsbedarf. Erklärung: Falls keine repräsentative Erfassung der Neobiota an den OWK vorliegt, sollte eine Relativierung der Aussage erfolgen. Die Auswirkungen von intensiv genutzten Fischteichen können auch bei im Neben-schluss betriebenen Anlagen (z.B. an Los-sa und Parthe [Werkvertrag StUFA Leip-zig 2003]) der Einleitung mangelhaft ge-reinigter Abwässer vergleichbare Folgen haben. Zu den Folgen intensiver Erho-lungsnutzung besteht häufig noch Unter-suchungsbedarf zu den einzelnen OWK."
bewertung Es liegen Daten zu Neophyten im Uferbereich von Gewässern vor, aber nicht flächendeckend. Was Neozooen in den Gewässern angeht, liegen kaum bzw. keine Daten vor.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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