Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0018
einzelford "HGRD-BP: Anlage 1, Karte 27 Signifikante Belastungen von OWK durch Wasserentnahmen Ergänzung in Überschrift: und Überleitung von Wasser Ergänzung in Kartendarstellung: Steingrundbach / Eula bis Speicher-becken Witznitz Lober ab Haynaer Ableiter / Freiro-daer Graben, Lober-Leine-Kanal Erklärung: Passfähig zu Kap. 5.2.4 Belastungs-schwerpunkt Wasserentnahme und Über-leitung von Wasser Überleitung Freiberger Mulde => Stein-grundbach => Eula => Speicherbecken Witznitz Überleitung Neue Luppe => Rohrleitung => Haynaer Ableiter / Freirodaer Graben => Lober, Lober-Leine-Kanal "
bewertung Das Kapitel 5.2.4 befasst sich mit überregionalen Bewirtschaftungszielen bezogen auf die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der FGG Elbe, während Karte 27 die Belastungszuweisung nach den Kategorien „Punktquellen“, „diffuse Quellen“, „Wasserentnahmen“ und „Abflussregulierung und morphologische Änderungen“ darstellt. Bei den Belastungen werden, anders als bei den „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“, Wasserentnahmen und Überleitungen nicht zusammengefasst. Eine Darstellung in der Karte 27 wäre daher falsch zugeordnet. Die Belastung der Überleitung durch den entstehenden hydraulischen Stress müsste in der Belastungskategorie „Abflussregulierung und morphologische Änderungen“ dargestellt werden. In den Karten werden aber nur ganze OWK dargestellt und nicht die betroffenen Abschnitte.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

Zurück